Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
RACKET SPORTS GERMANY 2027
Stand: August 2026
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen dem Veranstalter der Veranstaltung RACKET SPORTS GERMANY 2027 (nachfolgend „Veranstalter“) und Unternehmen, Organisationen, Institutionen oder sonstigen gewerblichen Teilnehmern (nachfolgend „Aussteller“), insbesondere über die Teilnahme als Aussteller, Founding Partner, Sponsor oder sonstigen Veranstaltungspartner.
- Die AGB gelten insbesondere für die Überlassung von Ausstellungsflächen, Standflächen, Präsentationsflächen sowie für damit verbundene Leistungen und Zusatzleistungen.
- Die konkreten Leistungen und Preise ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Anmeldung, der Buchungsbestätigung sowie gegebenenfalls einer individuellen Vereinbarung zwischen Veranstalter und Aussteller.
- Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Ausstellers finden keine Anwendung, sofern der Veranstalter ihrer Geltung nicht ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
§ 2 Anmeldung und Vertragsschluss
- Die Anmeldung zur Teilnahme an RACKET SPORTS GERMANY erfolgt über das vom Veranstalter bereitgestellte Anmeldeformular, online, per E-Mail oder in sonstiger vom Veranstalter vorgesehener Form.
- Mit Übermittlung der Anmeldung gibt der Aussteller ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Teilnahmevertrages ab.
- Der Vertrag kommt erst durch die schriftliche Bestätigung der Teilnahme durch den Veranstalter zustande.
- Der Veranstalter ist berechtigt, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Dies gilt insbesondere, wenn dies aufgrund der verfügbaren Kapazitäten, des Veranstaltungskonzepts, der gewünschten Branchen- oder Produktstruktur oder sonstiger organisatorischer Gründe erforderlich ist.
- Ein Anspruch auf einen bestimmten Standplatz oder eine bestimmte Platzierung innerhalb der Veranstaltung besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
§ 3 Veranstaltungsleistungen
- Der Umfang der vom Veranstalter geschuldeten Leistungen ergibt sich aus dem jeweils gebuchten Paket bzw. der individuellen Vereinbarung.
- Die Leistungen können insbesondere umfassen:
- Ausstellungs- und Präsentationsflächen,
- Ausstellerpässe,
- Stromversorgung,
- Marketing- und Kommunikationsleistungen,
- Einträge in Veranstaltungs- oder Messemedien,
- Hotel- und Verpflegungsleistungen,
- Zugang zu Networking- und Community-Formaten,
- weitere individuell vereinbarte Leistungen.
- Zusatzleistungen, Sonderflächen, individuelle Präsentationsmöglichkeiten, Sponsoring-Leistungen oder Sonderbauten bedürfen grundsätzlich einer gesonderten Vereinbarung.
- Der Veranstalter ist berechtigt, einzelne organisatorische Abläufe, Flächenaufteilungen oder Programmpunkte aus sachlich gerechtfertigten Gründen anzupassen, sofern der Gesamtcharakter und die wesentlichen vertraglich vereinbarten Leistungen erhalten bleiben.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
- Sämtliche angegebenen Preise verstehen sich, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Die vereinbarten Teilnahme-, Stand-, Paket- oder Sponsoringgebühren werden mit Zugang der Rechnung fällig und sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu bezahlen.
- Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der vollständige Zahlungseingang auf dem vom Veranstalter angegebenen Konto.
- Bei Zahlungsverzug ist der Veranstalter berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen sowie weitere gesetzlich zulässige Kosten geltend zu machen.
- Der Veranstalter kann bei offenen Forderungen die Übergabe bzw. Nutzung der gebuchten Ausstellungs- oder Präsentationsfläche verweigern, sofern die offenen Beträge bis zum Veranstaltungsbeginn nicht vollständig beglichen wurden.
§ 5 Ausstellungsfläche und Standplatz
- Die Zuweisung der Ausstellungsfläche erfolgt durch den Veranstalter unter Berücksichtigung des Veranstaltungskonzepts, der räumlichen Gegebenheiten sowie der Interessen eines ausgewogenen Aussteller- und Branchenmixes.
- Ein Anspruch auf einen bestimmten Standplatz besteht nur, wenn dieser ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
- Der Veranstalter ist berechtigt, aus organisatorischen Gründen Standplätze zu verändern, sofern dem Aussteller dadurch keine wesentliche Beeinträchtigung seiner vertraglich vereinbarten Leistungen entsteht.
- Die konkrete Standgröße ergibt sich aus der Buchungsbestätigung bzw. dem gebuchten Paket.
- Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind Standbau, individuelle Möblierung, zusätzliche technische Ausstattung, zusätzliche Stromanschlüsse, Internetanschlüsse, Beschilderungen und sonstige Sonderleistungen nicht Bestandteil der Standmiete.
§ 6 Standgestaltung, Aufbau und Abbau
- Die Aussteller sind verpflichtet, ihren Stand innerhalb der vom Veranstalter vorgegebenen Auf- und Abbauzeiten aufzubauen bzw. abzubauen.
- Der Stand muss während der offiziellen Öffnungszeiten der Veranstaltung ausreichend personell besetzt und zugänglich sein.
- Ein vorzeitiger Abbau oder die vorzeitige Räumung des Standes ist nur mit vorheriger Zustimmung des Veranstalters zulässig.
- Sonderbauten, größere Exponate, Court-Elemente, Sportflächen, Maschinen, technische Installationen oder sonstige besondere Aufbauten bedürfen der vorherigen Zustimmung des Veranstalters und gegebenenfalls des Betreibers der Veranstaltungsstätte.
- Der Aussteller ist für die Einhaltung aller für seinen Stand relevanten gesetzlichen Vorschriften verantwortlich. Dies gilt insbesondere für Brandschutz, Flucht- und Rettungswege, Arbeitsschutz, technische Sicherheit und sonstige behördliche Anforderungen.
- Der Aussteller haftet für sämtliche Schäden, die durch seinen Stand, seine Exponate, seine Mitarbeiter, Beauftragten oder sonstige von ihm eingesetzte Personen verursacht werden.
§ 7 Werbliche und kommunikative Nutzung
- Der Aussteller darf die Veranstaltung und seine Teilnahme daran im Rahmen der vereinbarten Leistungen für eigene Marketing- und Kommunikationszwecke nutzen.
- Die Verwendung von Logos, Marken, Bildmaterialien oder sonstigen geschützten Inhalten des Veranstalters bedarf der vorherigen Zustimmung, sofern keine ausdrücklich freigegebene Nutzung vorliegt.
- Der Aussteller ist selbst dafür verantwortlich, dass die von ihm verwendeten Werbemittel, Produktinformationen, Bilder, Texte, Marken und sonstigen Inhalte keine Rechte Dritter verletzen und den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
- Der Aussteller stellt den Veranstalter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer vom Aussteller zu vertretenden Rechtsverletzung aus dessen Werbe- oder Präsentationsmaterialien entstehen.
§ 8 Stornierung durch den Aussteller
- Nach erfolgter Teilnahmebestätigung ist ein kostenfreier Rücktritt grundsätzlich ausgeschlossen.
- Bei einer Stornierung durch den Aussteller gelten, sofern im individuellen Vertrag keine abweichende Regelung getroffen wurde, folgende Stornierungsgebühren:
- bis 6 Monate vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der vereinbarten Vergütung,
- mehr als 3 Monate bis einschließlich 6 Monate vor Veranstaltungsbeginn: 80 % der vereinbarten Vergütung,
- weniger als 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn: 100 % der vereinbarten Vergütung.
- Dem Aussteller bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Veranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
- Die Benennung eines Ersatzteilnehmers oder Ersatzausstellers ist nur mit vorheriger Zustimmung des Veranstalters möglich. Der Veranstalter ist berechtigt, einen Ersatzteilnehmer aus sachlichen Gründen abzulehnen.
§ 9 Hotel- und Verpflegungsleistungen
- Soweit Hotelübernachtungen, Frühstück, Getränke, Snacks oder sonstige Verpflegungsleistungen Bestandteil eines gebuchten Pakets sind, ergibt sich deren Umfang aus der jeweiligen Paketbeschreibung.
- Die Hotel- und Verpflegungsleistungen werden durch den jeweiligen Hotel- bzw. Veranstaltungspartner erbracht.
- Für die Durchführung dieser Leistungen gelten ergänzend die jeweiligen Bedingungen des Leistungserbringers.
- Der Aussteller ist verpflichtet, die Hausordnung und sonstigen Regelungen des Hotels bzw. der Veranstaltungsstätte einzuhalten.
- Soweit zur Organisation der gebuchten Hotel- oder Verpflegungsleistungen erforderlich, ist der Veranstalter berechtigt, die hierfür notwendigen personenbezogenen Daten an den jeweiligen Leistungserbringer zu übermitteln.
- Für Mängel, Schäden oder sonstige Ansprüche im Zusammenhang mit Leistungen des Hotels oder anderer eigenständiger Leistungserbringer haftet der jeweilige Leistungserbringer nach den gesetzlichen Vorschriften und seinen eigenen Vertragsbedingungen.
§ 10 Haftung des Veranstalters
- Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Veranstalter nur für den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.
- Im Übrigen ist die Haftung des Veranstalters für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
- Der Veranstalter übernimmt keine Bewachungs- oder Obhutspflicht für vom Aussteller eingebrachte Waren, Produkte, Exponate, Standbauten, technische Geräte oder persönliche Gegenstände.
- Eine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Gegenständen des Ausstellers ist ausgeschlossen, soweit der Veranstalter den Schaden nicht nach den vorstehenden Regelungen zu vertreten hat.
- Dem Aussteller wird empfohlen, für die Dauer der Veranstaltung einschließlich Auf- und Abbau eine geeignete Betriebs-, Veranstaltungs-, Ausstellungs- und/oder Transportversicherung abzuschließen.
§ 11 Pflichten des Ausstellers
- Der Aussteller verpflichtet sich, sämtliche für seine Teilnahme geltenden gesetzlichen Vorschriften einzuhalten.
- Insbesondere ist der Aussteller verpflichtet, die Vorschriften des Wettbewerbsrechts, Markenrechts, Urheberrechts, Datenschutzrechts, Jugendschutzrechts sowie sonstiger einschlägiger Vorschriften einzuhalten.
- Der Aussteller darf innerhalb seiner Fläche keine Inhalte, Produkte oder Dienstleistungen präsentieren, die gegen gesetzliche Vorschriften oder die berechtigten Interessen des Veranstalters verstoßen.
- Der Veranstalter ist berechtigt, unzulässige oder gegen die Veranstaltungsregeln verstoßende Inhalte, Produkte oder Präsentationen untersagen oder entfernen zu lassen.
- Den Anweisungen des Veranstalters, des Veranstaltungspersonals sowie des Betreibers der Veranstaltungsstätte ist Folge zu leisten.
§ 12 Höhere Gewalt und Änderungen der Veranstaltung
- Kann die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen, Naturkatastrophen, Pandemien, Streiks, erheblichen Betriebsstörungen, Sicherheitsrisiken oder anderer vom Veranstalter nicht zu vertretender Umstände nicht, nicht vollständig oder nicht wie geplant durchgeführt werden, ist der Veranstalter berechtigt, die Veranstaltung abzusagen, zu verschieben, zu verkürzen oder inhaltlich bzw. organisatorisch anzupassen.
- Als höhere Gewalt gelten insbesondere Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters liegen und deren Auswirkungen trotz zumutbarer Maßnahmen nicht verhindert werden können.
- Bei einer Verschiebung der Veranstaltung bleibt der Vertrag grundsätzlich für den Ersatztermin bestehen.
- Kann die Veranstaltung endgültig nicht durchgeführt werden, werden bereits gezahlte Teilnahme- und Standgebühren, soweit gesetzlich zulässig, nach Maßgabe der vom Veranstalter noch nicht verbrauchten bzw. nicht anderweitig gebundenen Leistungen abgerechnet.
- Weitergehende Schadensersatzansprüche des Ausstellers sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter die Absage, Verschiebung oder Änderung nicht zu vertreten hat.
§ 13 Foto-, Video- und Tonaufnahmen
- Während der Veranstaltung können durch den Veranstalter oder durch von ihm beauftragte Personen Foto-, Video- und Tonaufnahmen angefertigt werden.
- Die Aufnahmen können insbesondere für Dokumentation, Pressearbeit, Social Media, Websites, Newsletter, Messekommunikation und zukünftige Veranstaltungswerbung verwendet werden.
- Der Aussteller erklärt sich damit einverstanden, dass Aufnahmen seines Messestandes sowie seiner Mitarbeiter und sonstiger am Stand tätiger Personen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zu diesen Zwecken verwendet werden.
- Der Aussteller hat sicherzustellen, dass Personen, die in seinem Verantwortungsbereich an der Veranstaltung teilnehmen, über die entsprechenden Aufnahme- und Verwendungszwecke informiert werden.
- Zwingende gesetzliche Rechte betroffener Personen bleiben unberührt.
§ 14 Datenschutz
- Der Veranstalter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
- Personenbezogene Daten werden insbesondere zur Bearbeitung von Anmeldungen, zur Durchführung und Abwicklung des Teilnahmevertrages, zur Kommunikation mit dem Aussteller sowie zur Organisation der Veranstaltung verarbeitet.
- Soweit zur Erbringung gebuchter Leistungen erforderlich, können personenbezogene Daten an Dienstleister und Veranstaltungspartner übermittelt werden.
- Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der auf der Website veröffentlichten Datenschutzerklärung.
§ 15 Hausordnung und Veranstaltungsregeln
- Für die Veranstaltung gelten neben diesen AGB die Hausordnung der jeweiligen Veranstaltungsstätte sowie ergänzende Veranstaltungs- und Sicherheitsregeln des Veranstalters.
- Der Aussteller verpflichtet sich, diese Regelungen einzuhalten und deren Einhaltung durch seine Mitarbeiter, Dienstleister und sonstigen Beauftragten sicherzustellen.
- Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen ist der Veranstalter berechtigt, den Aussteller oder einzelne Personen von der Veranstaltung auszuschließen.
- Ein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr entsteht durch einen solchen Ausschluss grundsätzlich nicht, soweit der Aussteller den Ausschluss zu vertreten hat.
§ 16 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
- Der Aussteller ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt.
- Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur geltend gemacht werden, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 17 Schlussbestimmungen
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrages einschließlich dieser AGB bedürfen der Textform, sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
- Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Ist der Aussteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Veranstalters Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis.
Veranstalter
Patrick Schmidt
Agentur für Sportmarketing
Walter-Flex-Straße 52
46047 Oberhausen
RACKET SPORTS GERMANY 2027
- & 17. April 2027 — Hotel Gladbeck Van der Valk